Stand: 09.10.2026 · für Betriebe, die WorkRadius einsetzen · keine Rechtsberatung
WorkRadius enthält Funktionen, die geeignet sein können, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Auf die Absicht der Überwachung kommt es nicht an – bereits die objektive Eignung löst die Mitbestimmung aus.
Daneben können weitere Mitbestimmungsrechte berührt sein: die Dienstplanung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen und der Verteilung auf die Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) und die Urlaubsplanung (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Über die Einführung ist der Betriebsrat rechtzeitig zu unterrichten (§ 90 BetrVG). Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, beteiligen Sie ihn deshalb vor der Einführung, in der Regel durch eine Betriebsvereinbarung.
| Funktion | Eignung zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle | Was erfährt der Arbeitgeber? |
|---|---|---|
| Automatisches Ein- und Ausstempeln über Standort und WLAN (auch im Hintergrund) | Hoch (Anwesenheit am Arbeitsort) | Beginn und Ende der Schicht, den Arbeitsort und die Art des Stempelns (manuell, Widget oder automatisch). Keine GPS-Koordinaten, kein Bewegungsprofil, keine Namen erkannter WLANs |
| Live-Anwesenheitsstatus | Hoch (Echtzeit) | Wer gerade eingestempelt ist, firmenweit für den Inhaber und für Personen mit dem Recht „Team live“ |
| Online-Präsenz im Chat | Mittel (Aktivitätsanzeige) | „Online“ und „zuletzt gesehen“ für alle Mitglieder der Firma, auch außerhalb der Arbeitszeit |
| Zeitkorrektur, Storno und Prüfung offline erfasster Zeiten | Hoch (Arbeitszeitkontrolle) | Jede Änderung mit serverseitigem Protokoll (wer, wann, alte und neue Zeit) |
| Abweichende Gerätezeit beim Stempeln | Mittel | Die Schicht wird zur Prüfung markiert |
| Monatsabschluss durch die Beschäftigten | Mittel | Bestätigung der Monatszeiten mit Zeitpunkt |
| Bedienerkennung an der Kasse | Hoch | Wer Bestellungen, Zahlungen und Stornos (mit Storno-Grund) erfasst hat; die Kennung geht bei aktivierter TSE auch an den Fiskal-Dienstleister |
| HACCP-Einträge | Mittel | Name der erfassenden Person mit Zeitpunkt |
| Warenwirtschaft | Mittel | Wer eine Buchung oder Korrektur vorgenommen hat |
| Lesebestätigungen bei Ankündigungen und im Chat | Mittel | Wer eine Nachricht gelesen hat |
| Personalkostenauswertung je Beschäftigtem | Hoch | Kosten je Person; nur für Inhaber und Co-Admins sichtbar |
| Trinkgeldverteilung | Mittel | Soll-Ist-Abgleich je Beschäftigtem (z. B. geplant, aber nicht anwesend) |
| Abwesenheiten und Krankmeldungen | Mittel; Krankmeldungen sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) | Den Grund „krank“ sehen nur die Person selbst, der Inhaber und die zur Genehmigung berechtigten Personen. Kolleginnen und Kollegen sehen nur eine neutrale Abwesenheit, die Benachrichtigung an Genehmigende lautet neutral „Neuer Antrag“ |
| Dienstplan und Urlaubsanträge | Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BetrVG | Geplante Schichten, Verfügbarkeiten, Schichttausch, Urlaubsanträge |
| Schrittzähler | Gering | Nichts – die Schrittzahl bleibt ausschließlich auf dem Gerät der Beschäftigten und wird nicht übertragen |
| WLAN-Erkennung am Arbeitsplatz | Mittel (Ortsbezug) | Nichts Zusätzliches – der Abgleich erfolgt nur auf dem Gerät |
| Private 1:1- und Abteilungschats | Gering | Nichts – für den Inhaber weder in der App noch im Datenexport einsehbar |
Korrekturen laufen über einen Antrag mit Begründung oder über die Leitung und werden serverseitig protokolliert (wer hat wann welche Start- oder Endzeit auf welchen neuen Wert geändert). Einschränkungen: Die frei editierbare Notiz an einer Schicht ist nicht versioniert. Das Protokoll ist nur für den Inhaber lesbar, und die App zeigt es derzeit nicht an. Für die Nachweisbarkeit ist die serverseitige Nachvollziehbarkeit damit vorhanden; die Einsicht für Berechtigte ist noch ausbaufähig.
Dieses Hinweisblatt ersetzt keine arbeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung. Es soll Ihnen die für die Mitbestimmung erforderlichen technischen Fakten transparent machen.