Worum geht es?

WorkRadius enthält Funktionen, die geeignet sein können, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen, ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Auf die Absicht der Überwachung kommt es nicht an – bereits die objektive Eignung löst die Mitbestimmung aus.

Daneben können weitere Mitbestimmungsrechte berührt sein: die Dienstplanung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen und der Verteilung auf die Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) und die Urlaubsplanung (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Über die Einführung ist der Betriebsrat rechtzeitig zu unterrichten (§ 90 BetrVG). Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, beteiligen Sie ihn deshalb vor der Einführung, in der Regel durch eine Betriebsvereinbarung.

Funktionen, die für die Mitbestimmung von Bedeutung sein können

FunktionEignung zur Verhaltens- oder LeistungskontrolleWas erfährt der Arbeitgeber?
Automatisches Ein- und Ausstempeln über Standort und WLAN (auch im Hintergrund)Hoch (Anwesenheit am Arbeitsort)Beginn und Ende der Schicht, den Arbeitsort und die Art des Stempelns (manuell, Widget oder automatisch). Keine GPS-Koordinaten, kein Bewegungsprofil, keine Namen erkannter WLANs
Live-AnwesenheitsstatusHoch (Echtzeit)Wer gerade eingestempelt ist, firmenweit für den Inhaber und für Personen mit dem Recht „Team live“
Online-Präsenz im ChatMittel (Aktivitätsanzeige)„Online“ und „zuletzt gesehen“ für alle Mitglieder der Firma, auch außerhalb der Arbeitszeit
Zeitkorrektur, Storno und Prüfung offline erfasster ZeitenHoch (Arbeitszeitkontrolle)Jede Änderung mit serverseitigem Protokoll (wer, wann, alte und neue Zeit)
Abweichende Gerätezeit beim StempelnMittelDie Schicht wird zur Prüfung markiert
Monatsabschluss durch die BeschäftigtenMittelBestätigung der Monatszeiten mit Zeitpunkt
Bedienerkennung an der KasseHochWer Bestellungen, Zahlungen und Stornos (mit Storno-Grund) erfasst hat; die Kennung geht bei aktivierter TSE auch an den Fiskal-Dienstleister
HACCP-EinträgeMittelName der erfassenden Person mit Zeitpunkt
WarenwirtschaftMittelWer eine Buchung oder Korrektur vorgenommen hat
Lesebestätigungen bei Ankündigungen und im ChatMittelWer eine Nachricht gelesen hat
Personalkostenauswertung je BeschäftigtemHochKosten je Person; nur für Inhaber und Co-Admins sichtbar
TrinkgeldverteilungMittelSoll-Ist-Abgleich je Beschäftigtem (z. B. geplant, aber nicht anwesend)
Abwesenheiten und KrankmeldungenMittel; Krankmeldungen sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)Den Grund „krank“ sehen nur die Person selbst, der Inhaber und die zur Genehmigung berechtigten Personen. Kolleginnen und Kollegen sehen nur eine neutrale Abwesenheit, die Benachrichtigung an Genehmigende lautet neutral „Neuer Antrag“
Dienstplan und UrlaubsanträgeMitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BetrVGGeplante Schichten, Verfügbarkeiten, Schichttausch, Urlaubsanträge
SchrittzählerGeringNichts – die Schrittzahl bleibt ausschließlich auf dem Gerät der Beschäftigten und wird nicht übertragen
WLAN-Erkennung am ArbeitsplatzMittel (Ortsbezug)Nichts Zusätzliches – der Abgleich erfolgt nur auf dem Gerät
Private 1:1- und AbteilungschatsGeringNichts – für den Inhaber weder in der App noch im Datenexport einsehbar

Wichtige Klarstellungen

Hinweis zum Änderungsprotokoll der Arbeitszeiten

Korrekturen laufen über einen Antrag mit Begründung oder über die Leitung und werden serverseitig protokolliert (wer hat wann welche Start- oder Endzeit auf welchen neuen Wert geändert). Einschränkungen: Die frei editierbare Notiz an einer Schicht ist nicht versioniert. Das Protokoll ist nur für den Inhaber lesbar, und die App zeigt es derzeit nicht an. Für die Nachweisbarkeit ist die serverseitige Nachvollziehbarkeit damit vorhanden; die Einsicht für Berechtigte ist noch ausbaufähig.

Empfohlene Schritte für Ihren Betrieb

Dieses Hinweisblatt ersetzt keine arbeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung. Es soll Ihnen die für die Mitbestimmung erforderlichen technischen Fakten transparent machen.